SPD-Minister will Klimaanlagen für Schulen mit Bundesgeld finanzieren – Union blockt

Umweltminister Schneider will das Grundgesetzt ändern, damit der Bund die Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen unterstützen kann, die bisher allein von den Ländern und Kommunen gestemmt wurden Die Union mauert und warnt vor der Aufweichung der Zuständigkeiten.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will den Bund stärker an der Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen beteiligen. Dafür soll das Grundgesetz geändert werden. Klimaanpassung und Hitzeschutz sollen nach seinen Vorstellungen zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. Damit könnte der Bund künftig unter anderem Klimaanlagen, Verschattung, Entsiegelung und andere Schutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen mitfinanzieren, die bisher dem Land oder den Kommunen unterstanden. 

Der Vorstoß ist politisch umstritten. Für die Instandhaltung von Schulen beispielsweise sind bisher die Gemeinden und Landkreise zuständig. Auch bei den Finanzen folgt die Verfassung grundsätzlich dem Prinzip, dass Bund, Länder und Gemeinden die Ausgaben für ihre jeweiligen Aufgaben selbst tragen.

Genau hier setzt die Kritik der Union an. CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann bezeichnete eine Grundgesetzänderung als "wohlfeil" und warnte vor neuen Streitigkeiten über Zuständigkeiten. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Klaus Mack verlangt von der SPD zunächst eine Erklärung, welchen konkreten Mehrwert eine Verfassungsänderung gegenüber den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten bringen soll.

Die Skepsis hat auch eine finanzpolitische und föderale Dimension. Eine Änderung des Grundgesetzes würde dem Bund ermöglichen, dauerhaft Geld für Aufgaben bereitzustellen, die bislang vor allem bei Ländern und Kommunen liegen. Damit könnte sich die Trennlinie zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten weiter verschieben. 

Schneider argumentiert dagegen mit der Realität des Klimawandels. Deutschland erlebe inzwischen regelmäßig extreme Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser. Der Minister hält es deshalb für nicht mehr vertretbar, dass der Bund zwar über die Folgen des Klimawandels spricht, bei konkreten Schutzmaßnahmen aber nur eingeschränkt eingreifen und finanzieren kann. In diesem Sommer wurden in Deutschland erneut Temperaturen von mehr als 40 Grad gemessen. 

Die eigentliche politische Absurdität liegt allerdings woanders: Wenn der Klimawandel als langfristige Bedrohung anerkannt wird, reicht es nicht, lediglich über dessen Folgen zu sprechen. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime und andere öffentliche Gebäude müssen an veränderte klimatische Bedingungen angepasst werden. Dass der Staat darüber streitet, welche staatliche Ebene eine Klimaanlage in einer Schule bezahlen darf, wirkt angesichts von Hitzerekorden tatsächlich widersinnig.

Der politische Streit zeigt deshalb ein grundlegendes Dilemma der Klimapolitik: Einerseits wird seit Jahren gefordert, Deutschland müsse sich an die Folgen der Erderwärmung anpassen. Andererseits verhindern die föderalen Zuständigkeiten teilweise genau jene dauerhaften Investitionen, die für diese Anpassung notwendig wären. Schneider will diese Lücke mit einer Verfassungsänderung schließen.

Ob das gelingt, ist offen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die Union lehnt den Vorstoß derzeit ab. Zugleich haben die SPD-Minister ihren Druck erhöht und einen gemeinsamen Aktionsplan gegen die Folgen der Hitze vorgelegt. Darin wird die Grundgesetzänderung ausdrücklich als Voraussetzung für eine dauerhafte und rechtssichere Bundesfinanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen bezeichnet.

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